Energieausweise

Energieausweis für Wohngebäude

Wer benötigt einen Energieausweis für Wohngebäude?

  • Dies betrifft nach §29 Abs. 1 EnEV alle Eigentümer von Wohngebäuden, im Falle der Vermietung, des Verkaufs, der Verpachtung und des Verleasens des Gebäudes oder auch nur einzelner Räume (Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude kleiner 50 qm).
  • Alle Eigentümer, die ein neues Wohngebäude errichten möchten.

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Wer benötigt einen Energieausweis für Nichtwohngebäude?

  • Nach § 29 Abs. 2 EnEV müssen Energieausweise für alle Nichtwohngebäude bei Vermietung, Leasing, Verpachtung und Verkauf dem Interessenten zugänglich gemacht werden.
    (Zu Nichtwohngebäuden gehören u.a. Büro-, Verwaltungs- und gewerbliche Betriebsgebäude aber auch Universitäts- und Hochschulgebäude, Gebäude von Sportanlagen, Theater und Kulturhallen.)
  • Alle Eigentümer, die ein neues Nichtwohngebäude errichten möchten.

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Energieberatung Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.Ing. Volker Lang - Sendlinger Str. 54 - 80331 München - Mobil: 0178/1340089 - Kontakt